Verkehrswertgutachten

Ein Verkehrswertgutachten ist in Dresden und Umgebung in vielen Situationen eine wertvolle Investition. Ob dies auch auf Ihren Fall zutrifft, erfahren Sie in unserem nachfolgenden Artikel.

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Was ist überhaupt ein Verkehrswertgutachten?

Ein Verkehrswertgutachten setzt sich aus den Begriffen "Gutachten" und "Verkehrswert" zusammen. Ein Gutachten ist eine schriftliche und fundierte Einschätzung eines Sachverständigen, im Falle eines Verkehrswertgutachtens geht es um die Bewertung des Verkehrswerts einer Immobilie oder eines Grundstücks.

Der Verkehrswert (auch Marktwert genannt) gibt gemäß §194 Baugesetzbuch (BauGB) an, wie viel eine Immobilie aufgrund der Marktsituation, der Lage und des Zustands zu einem bestimmten Stichtag wert ist.

Zusammengefasst:

Der Verkehrswert ist der Wert einer Immobilie zu einem bestimmten Datum. Ein Verkehrswert-Gutachten ist die schriftliche Dokumentation und Herleitung der Berechnungen des Verkehrswerts.

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Wann wird ein Verkehrswertgutachten benötigt?

Ein Verkehrswertgutachten ist immer dann erforderlich, wenn das Finanzamt involviert ist oder es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.

In folgenden Fällen ist dies notwendig:

In anderen Fällen ist ein Verkehrswertgutachten zwar empfehlenswert, aber nicht zwingend erforderlich.

Vorteile eines Verkehrswertgutachtens

Bei Immobilien und Grundstücken sind oft große Summen im Spiel. Besonders in Dresden, dem teuersten Immobilienmarkt Deutschlands, können schon kleine Wertunterschiede große finanzielle Auswirkungen haben.

Nachfolgend haben wir Ihnen zur Veranschaulichung ein paar Beispiele aufgelistet:

  • Erklärung: Bei Erbschaft oder Scheidung bietet das Gutachten eine neutrale Grundlage zur Wertbestimmung der Immobilie.

    Beispiel: Bei einer Erbschaft wird der Immobilienwert fair zwischen den Erben aufgeteilt, sodass jeder seinen gerechten Anteil erhält.

  • Erklärung: Eine genaue Bewertung kann die Erbschaftssteuer reduzieren, wenn der Wert unter die Freigrenze fällt.

    Beispiel: Liegt die Freigrenze bei 400.000 €, könnte eine Immobilie ohne Gutachten mit 450.000 € bewertet werden. Ein Verkehrswertgutachten könnte den Wert realistischerweise auf 380.000 € festlegen, wodurch keine Erbschaftssteuer anfällt.

  • Erklärung: Ein Verkehrswertgutachten kann den realistischen Wert bei einer Schenkung feststellen und möglicherweise die Schenkungssteuer reduzieren.

    Beispiel: Liegt der Freibetrag für eine Schenkung bei 300.000 €, könnte eine Immobilie ohne Gutachten mit 320.000 € bewertet werden. Ein Verkehrswertgutachten könnte den Wert auf 280.000 € festlegen, wodurch keine Schenkungssteuer anfällt.

  • Erklärung: Für Investoren bietet das Gutachten Sicherheit bei der Bewertung des Potenzials einer Immobilie.

    Beispiel: Ein Gutachten zeigt, dass der Wert einer Immobilie in einer aufstrebenden Gegend voraussichtlich steigen wird, was die Investitionsentscheidung unterstützt.

  • Erklärung: Ein unabhängiges Gutachten kann bei Meinungsverschiedenheiten über den Wert einer Immobilie Klarheit schaffen.

    Beispiel: Geschäftspartner streiten sich über den Wert einer Immobilie. Das Gutachten liefert einen objektiven Wert, der hilft, den Streit beizulegen.

Wer darf Verkehrswertgutachten erstellen?

Damit ein Verkehrswertgutachten vom Finanzamt oder Gericht anerkannt wird, muss es in der Regel von einem ISO-zertifizierten Immobiliengutachter oder einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt werden.

Andere Sachverständige ohne solche Qualifikationen können zwar ein Gutachten erstellen, aber das Finanzamt oder Gericht könnte es ablehnen.

Gut zu wissen:

Alle unsere Immobiliengutachter & Sachverständigen erfüllen die notwendigen Qualifikationen, um ein Verkehrswertgutachten erstellen zu können. Ob bei Ihnen ein Verkehrswertgutachten sinnvoll ist oder nicht, ermitteln wir gerne mit Ihnen in einem ersten unverbindlichen Gespräch.

Wie wird ein Verkehrswertgutachten erstellt?

Folgende Schritte sind notwendig:

  1. Beschaffung der Unterlagen: Baugenehmigungen, aktueller Grundbuchauszug, Grundrisse und weitere Dokumente.
  2. Besichtigung der Immobilie: Einschätzung des Zustands vor Ort.
  3. Berechnung des Verkehrswerts: Nach Vorliegen aller Unterlagen und der Besichtigung.
  4. Erstellung des Gutachtens: Verständliche Darstellung jedes Schritts zur Nachvollziehbarkeit des ermittelten Werts.

Bewertungsmethoden

In Sachsen und Deutschland sind nach der Immobilienwertverordnung (ImmoWertV) drei Bewertungsverfahren zugelassen:

  • Vergleichswertverfahren: Vergleich mit ähnlichen, kürzlich verkauften Objekten. Geeignet für Wohnimmobilien.
  • Sachwertverfahren: Basierend auf den Herstellungskosten und dem Grundstückswert. Geeignet für spezielle Immobilien.
  • Ertragswertverfahren: Basierend auf den erzielbaren Mieteinnahmen. Geeignet für vermietete Objekte.

 

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Aufbau eines Verkehrswertgutachtens

Ein klassisches Verkehrswertgutachten besteht aus folgenden Abschnitten:

  1. Allgemeine Angaben / Vorbemerkungen: grundlegende Informationen wie der Auftrag, der Wertermittlungsstichtag, der Zweck des Gutachtens, die Details zum Auftraggeber und Eigentümer, Informationen zur Ortsbesichtigung und zu den objektbezogenen Unterlagen und Informationen.
  2. Grundstücksbeschreibung: die Lage des Grundstücks (sowohl die Makro- als auch die Mikrolage und Infrastruktur), die demografischen Daten, Grundstücksbeschreibung, -erschließung und wichtige rechtliche Angaben (z.B. Grundbuch).
  3. Beschreibung des Gebäudes und der Außenanlagen: hier wird das Gebäude selbst, inklusive Baujahr, Gebäudeart, Konstruktion, Ausbau und Raumausstattung, technische Ausstattung, besondere Bauteile und die Außenanlagen detailliert beschrieben.
  4. Gesamteindruck
  5. Ermittlung des Verkehrswerts: Dies ist der Kern des Gutachtens, wo verschiedene Verfahren (wie das Vergleichswert-, Sachwert- und Ertragswertverfahren) angewendet werden, um den Verkehrswert der Immobilie zu berechnen.
  6. Berücksichtigung wertrelevanter Rechte und Belastungen
  7. Plausibilitätsprüfung
  8. Verkehrswert am Wertermittlungsstichtag: Ermittlung des Wertes der Immobilie zum ausgewählten Stichtag.
  9. Schlusserklärung des Sachverständigen: die Einschätzungen und Schlussfolgerungen des Gutachters.

Zusätzlich enthält das Gutachten Anlagen wie Liegenschaftskarte, Grundbuchauszüge, Karten, Fotodokumentationen und Grundrisse, also alle nötigen Dokumente, die zur korrekten Wertermittlung verwendet werden.

Verkehrswertgutachten erstellen lassen

Ein Verkehrswertgutachten von einem zertifizierten Immobiliengutachter bietet Sicherheit für weitere Entscheidungen. Unsere Sachverständigen stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Seite.

Überlegen Sie, ob ein Verkehrswertgutachten für Ihre Situation die passende Lösung sein könnte? Wir freuen uns auf ein erstes telefonisches Gespräch mit Ihnen.

Wir freuen uns auf Sie.

Ihr Team der WERTGENAU Immobiliengutachter Dresden

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Häufig gestellte Fragen

  • Ein Verkehrswertgutachten bestimmt den Preis zu einem festgelegten Bewertungszeitpunkt auf dem Markt, während sich ein Marktwertgutachten auf den aktuellen Marktwert unter Berücksichtigung von Angebot und Nachfrage fokussiert.

  • Ein "Kurzgutachten" ist nicht so umfangreich wie ein Verkehrswertgutachten (auch Vollgutachten genannt).

    Während die Abschnitte eines Verkehrswertgutachtens gesetzlich vorgegeben sind, variiert der Umfang eines Kurzgutachtens je nach Sachverständigem. Die Berechnungen sind meist identisch, aber die schriftliche Erläuterung der Ergebnisse und Abschnitte ist kürzer.

    Manchmal werden bei Kurzgutachten nicht alle möglichen Unterlagen eingeholt, um Kosten zu sparen, was zu fehlerhaften Bewertungen führen kann. Daher wird ein Kurzgutachten vom Finanzamt und Gericht zumeist nicht anerkannt.

    Zusammengefasst: Ein Kurzgutachten ist eine verkürzte Version eines vollständigen Verkehrswertgutachtens. Es ist kürzer und enthält teilweise Annahmen, die den ermittelten Wert verfälschen können. Der genaue Inhalt und Umfang eines Kurzgutachtens ist nicht gesetzlich festgeschrieben, was zu unterschiedlichen Ausführungen führt.

  • Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten variieren je nach Art der Immobilie, Vorliegen der Unterlagen, Komplexität des Falls und der benötigten Arbeitszeit.

    Bis 2009 orientierte sich das Honorar an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Inzwischen haben Berufsverbände eigene Honorartafeln entworfen, wobei der Preis bei mindestens 1.700 € liegt und je nach Größe und Komplexität der Immobilie steigt.

    Mit unseren Gutachten auf der sicheren Seite: Uns ist es wichtig, dass Sie nur das bezahlen, was Sie wirklich benötigen. Deswegen besprechen wir mit unseren Kunden immer zuerst, ob vielleicht ein kostengünstigeres Kurzgutachten die bessere Wahl ist. Wenn ein Verkehrswertgutachten die richtige Wahl ist, erhalten Sie bei uns stets ein Angebot zu einem vereinbarten Festpreis.

    Ausnahmen gibt es bei sehr anspruchsvollen Immobilien wie Hotelanlagen, Industriekomplexen und anderen untypischen Gewerbeimmobilien.

  • Ein Wertgutachten ist zwar oft eine sinnvolle Investition, jedoch gibt es nur eine einzige Situation, in der es von der Steuer abgesetzt werden kann:

    Nämlich dann, wenn Sie Eigentümer einer vermieteten Immobilie sind und einen Kredit benötigen, um diese instandzusetzen oder zu modernisieren. Die Kosten für das Gutachten können in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Hierbei wird allerdings ein Beleihungswertgutachten benötigt.

  • Ein Verkehrswertgutachten ist für den festgelegten Stichtag unbegrenzt gültig. Es ist auch möglich, ein Gutachten rückwirkend für einen früheren Zeitpunkt erstellen zu lassen. Wenn der Wert für einen neuen Stichtag benötigt wird, muss ein neues Gutachten erstellt werden. Teile des vorherigen Gutachtens können dabei oft übernommen werden, um Zeit und Kosten zu sparen.

  • Für ein umfassendes Verkehrswertgutachten sind verschiedene Unterlagen zur Immobilie oder zum Grundstück notwendig. Hierzu zählen:

    • Grundbuchauszug: Aktuell und nicht älter als 3 Monate.
    • Teilungserklärung und Aufteilungsplan: Wichtig bei Wohnungs- und Teileigentum.
    • Aktueller Katasterplan: Im Maßstab 1:500.
    • Baulastauskunft: Informationen vom örtlichen Bauordnungsamt.
    • Planungsrechtliche Auskunft: Informationen vom örtlichen Planungsamt.
    • Auskunft zu bergbaulichen Einflüssen: Falls relevant.
    • Altlastenauskunft: Informationen von der Bodenschutzbehörde.
    • Auskunft über Erschließungsbeiträge: Aktuelle Informationen der Stadtverwaltung.
    • Auskunft zur Wohnungsbindung: Informationen von der Stadt- oder Kreisverwaltung.
    • Genehmigungs- und Bestandsunterlagen bei bebauten Grundstücken: Grundrisse, Gebäudeschnitte, Wohnflächenberechnung, Bruttogrundfläche und Baubeschreibungen.

    Hinweis: Wir übernehmen gerne die Beschaffung der Unterlagen für Sie. Es reicht oft aus, wenn Sie den Grundbuchauszug beim zuständigen Grundbuchamt besorgen. Falls Sie bereits Unterlagen haben, können wir diese beim Besichtigungstermin prüfen, um Ihren Geldbeutel zu schonen.

    Zusätzliche Unterlagen bei vermieteten oder verpachteten Immobilien:

    • Aufstellung bestehender Miet- und Pachtverhältnisse: Liste aller aktuellen Verträge.
    • Wirtschaftsplan der Hausverwaltung: Bei Wohnungs- und Teileigentum.
    • Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen: Einblick in Beschlüsse und Diskussionen.
  • Folgende Behörden sind für eine Immobilienbewertung in Dresden zuständig:

    Grundbuchamt Dresden
    Teil des Amtsgerichts Dresden
    Roßbachstraße 6
    01069 Dresden
    Telefon: 0351 446-0
    Webseite: https://www.justiz.sachsen.de/agdd/grundbuchamt-4310.html

    Katasteramt Dresden
    Ammonstraße 74
    01067 Dresden
    Telefon: 0351-4883901
    Webseite: https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_6671.php

    Gutachterausschuss Dresden
    Ammonstraße 74
    01067 Dresden
    3. Etage / Zi. 3811
    Telefon: 0351-4884071
    Webseite: https://www.dresden.de/de/leben/stadtportrait/statistik/geoinformationen/Gutachterausschuss.php

    Bodenrichtwerte für Dresden
    Die Bodenrichtwerte für Dresden und Umland können gegen ein Entgelt beim Bodenrichtwertinformationssystem der Landeshauptstadt Dresden (BORIS) eingesehen werden.
    Webseite: https://www.dresden.de/de/leben/stadtportrait/statistik/geoinformationen/gutachterausschuss/bodenrichtwerte.php

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