Restnutzungsdauergutachten

Das Restnutzungsdauergutachten, oft auch Nutzungsdauergutachten oder Bausubstanzgutachten genannt, hat ein zentrales Ziel: Ihnen als Eigentümer steuerliche Vorteile zu sichern. Durch den Nachweis, dass die tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie unter der vom Finanzamt angenommenen liegt, ermöglicht es Ihnen, die Abschreibungen für Abnutzung (AfA) zu beschleunigen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Finanzamt verpflichtet, ein solches Gutachten anzuerkennen – eine Praxis, auf die auch das Bundesfinanzministerium hingewiesen hat. Ihre Immobiliensachverständigen aus Dresden haben die wesentlichen Details zu Restnutzungsdauergutachten für Sie präzise aufbereitet.

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Wann benötige ich ein Restnutzungsdauergutachten?

Die Restnutzungsdauer eines Gebäudes wird durch die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und die Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) bestimmt und bezieht sich auf den Zeitraum, in dem ein Gebäude gemäß seiner Bestimmung genutzt werden kann. Wenn die wirtschaftliche Nutzungsdauer Ihres Gebäudes kürzer ist als die vom Finanzamt für Abschreibungszwecke angesetzte Dauer, ermöglicht Ihnen ein Restnutzungsdauergutachten, einen höheren Abschreibungssatz zu nutzen, was zu nennenswerten Steuerersparnissen führen kann.

In welchen Fällen ist die Ermittlung der Restnutzungsdauer besonders sinnvoll?

  • Für Immobilien, die häufigen Umbauten unterliegen müssen, um funktional zu bleiben.
  • Bei Gebäuden, die aufgrund neuer Brandschutzbestimmungen kostspielige Anpassungen benötigen.
  • Für Vermieter, die ihre älteren, noch nicht modernisierten Wohngebäude schneller abschreiben möchten.

Bei Wohngebäuden, die sich in Privateigentum befinden, ist die Erstellung eines Restnutzungsdauergutachtens sinnvoll, wenn das Gebäude vor 1925 errichtet wurde und nachweislich eine Restnutzungsdauer von weniger als 40 Jahren aufweist, oder wenn es zwischen 1925 und 2022 erbaut wurde und die Restnutzungsdauer unter 50 Jahren liegt.

Ob sich ein Restnutzungsdauergutachten für Ihre spezifische Situation steuerlich lohnt, hängt stark vom Einzelfall ab. Eine individuelle Beratung durch unsere Sachverständigen ist daher der beste Weg, um Ihre Optionen zu bewerten.

Sie sind unsicher, ob in Ihrem individuellen Fall ein Gutachten zur Bestimmung der Restnutzungsdauer erforderlich oder zumindest empfehlenswert ist? Dann kontaktieren Sie uns - wir beraten Sie gerne!

Telefon: 0351 84194480 - E-Mail: [email protected]

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Vorteile eines Restnutzungsdauergutachtens

Als Immobilieneigentümer haben Sie die Möglichkeit, die verkürzte Nutzungsdauer Ihrer Immobilie selbstständig beim Finanzamt geltend zu machen. Allerdings ist ohne fundierte Belege eine Ablehnung durch das Finanzamt sehr wahrscheinlich. Ein professionell erstelltes Restnutzungsdauergutachten, verfasst von einem öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachter oder einem nach DIN EN ISO 17024 zertifizierten Sachverständigen, stärkt Ihre Position erheblich.

Durch die Vorlage eines solchen Gutachtens, das die verkürzte Nutzungsdauer nachweislich belegt, wird es für das Finanzamt schwieriger, die verkürzte Abschreibungsperiode nicht anzuerkennen. Die Investition in ein Restnutzungsdauergutachten zahlt sich aus, indem sie eine höhere Abschreibung für Abnutzung (AfA) ermöglicht und Ihnen so kontinuierliche Steuerersparnisse bietet.

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Ablauf der Restnutzungsdauerermittlung

Zur Erstellung eines Restnutzungsdauergutachtens sammeln wir zunächst alle erforderlichen Unterlagen und Daten zu Ihrer Immobilie. Ein wesentlicher Schritt im Prozess ist der Ortstermin, bei dem wir die Bausubstanz Ihres Gebäudes gründlich prüfen. Diese detaillierte Untersuchung ist wichtig, da das Gutachten alle relevanten Aspekte der Immobilie genau widerspiegeln muss und somit auch als Bausubstanzgutachten dient.

Es ist wichtig zu wissen, dass die deutschen Finanzämter ein Restnutzungsdauergutachten in der Regel nur anerkennen, wenn der Gutachter oder Sachverständige die Immobilie persönlich inspiziert hat. Diese Anforderung sollte bei der Planung des Gutachtens berücksichtigt werden, auch wenn es derzeit keine einheitlichen Vorgaben zur Erstellung solcher Gutachten gibt.

Erforderliche Unterlagen für ein Restnutzungsdauergutachten

Die für ein Restnutzungsdauergutachten notwendigen Dokumente entsprechen im Wesentlichen denen eines herkömmlichen Wertgutachtens. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen:

  • Baubeschreibung und eine detaillierte Mängelliste
  • Dokumentation der Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen der letzten 20 Jahre
  • Aktueller Grundbuchauszug und Baugenehmigung
  • Bauzeichnungen und Grundrisse
  • Berechnungen der Wohn- und Nutzflächen
  • Lageplan der Immobilie
  • Aktueller Energieausweis

Dieses Verfahren stellt sicher, dass alle für die Immobilienbewertung relevanten Faktoren berücksichtigt werden, und ermöglicht eine präzise und fundierte Beurteilung der Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie.

Gut zu wissen:

Die meisten unserer Immobiliengutachter & Sachverständigen erfüllen die notwendigen Qualifikationen, um ein Restnutzungsdauergutachten erstellen zu können. Ebenfalls besitzen wir einen sehr guten Draht zu den örtlichen Behörden und Gerichten in und um München, sodass offene Fragen häufig mit nur einem Anruf geklärt sind.

Mit einem Restnutzungsdauergutachten effektiv Steuern sparen: Jetzt Kontakt aufnehmen!

Ein Restnutzungsdauergutachten ermöglicht Ihnen bedeutende Steuerersparnisse durch die Möglichkeit schnellerer Abschreibungen. Um sicherzustellen, dass die beschleunigte Abschreibung vom Finanzamt anerkannt wird, empfehlen wir Ihnen, sich individuell von unseren erfahrenen Sachverständigen in Dresden beraten zu lassen. Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, zögern Sie nicht, noch heute telefonisch oder online Kontakt mit uns aufzunehmen. Unsere Experten stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie umfassend zu unterstützen.

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Häufig gestellte Fragen zum Restnutzungsdauergutachten

  • Das Restnutzungsdauergutachten ist ein spezialisiertes Bewertungsinstrument, das vorrangig dazu dient, beim Finanzamt eine kürzere als die üblicherweise angesetzte Nutzungsdauer Ihrer Immobilie nachzuweisen. Dies ermöglicht eine beschleunigte Abschreibung, wodurch Sie die Anschaffungs- und Herstellungskosten schneller steuerlich geltend machen können.

  • Ein Restnutzungsdauergutachten muss von einem qualifizierten Experten erstellt werden, idealerweise von einem öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter oder einem nach DIN EN ISO 17024 zertifizierten Sachverständigen. Die Akzeptanz solcher Gutachten durch das Finanzamt hängt oft davon ab, ob sie von anerkannten Fachleuten verfasst wurden.

  • Ja, ein Restnutzungsdauergutachten unterscheidet sich grundlegend von einem Verkehrswertgutachten. Während das Restnutzungsdauergutachten speziell für den Nachweis einer verkürzten Nutzungsdauer entwickelt wurde, zielt das Verkehrswertgutachten darauf ab, den Marktwert einer Immobilie zu bestimmen, was für Verkäufe, Buchhaltung oder rechtliche Angelegenheiten relevant ist.

  • Die Kosten für ein Restnutzungsdauergutachten sind ähnlich denen eines Kurzgutachtens. Diese Investition kann sich jedoch schnell amortisieren, da sie zu signifikanten Steuerersparnissen führen kann.

  • Hauptkriterien für eine verkürzte Nutzungsdauer sind: wirtschaftliche Entwertung, rechtliche Nutzungsbeschränkungen, technischer Verschleiß (z.B. veraltete Elektroinstallationen).

  • Die Hauptkriterien für eine verkürzte Nutzungsdauer umfassen wirtschaftliche Entwertung, rechtliche Nutzungsbeschränkungen und technischen Verschleiß, wie beispielsweise veraltete Elektroinstallationen.

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