Eine Wertindikation dient vor allem einer schnellen und preiswerten Ersteinschätzung sowie privaten Zwecken, wie der Festsetzung eines marktgerechten Angebotspreises bei einem geplanten Verkauf. Ein Verkehrswertgutachten hingegen ist für offizielle Zwecke erforderlich und basiert auf § 194 des Baugesetzbuches, welches den Verkehrswert ausweist.