Eine Wertermittlung ist hauptsächlich für private Zwecke gedacht, wie etwa für den Verkauf oder Kauf einer Immobilie oder auch für eine allgemeine Vermögensübersicht. Ein Verkehrswertgutachten hingegen weist den Verkehrswert nach § 194 BauGB nach und erfüllt damit die Anforderungen von Gerichten und Behörden. Abhängig vom spezifischen Anlass bieten wir auch andere Arten von Gutachten an, wie Beleihungswertgutachten, Mietwertgutachten oder Restnutzungsdauergutachten.