Das Eigentum an einem Haus wird durch den Eintrag im Grundbuch bestimmt. Eine Eheschließung ändert nichts an den bestehenden Eigentumsverhältnissen, es sei denn, der Grundbucheintrag wird entsprechend angepasst.
Eine Scheidung ist oft eine emotional belastende Zeit und Erfahrung, besonders wenn man ein gemeinsames Vermögen und gemeinsame Kinder hat. Die Aufteilung des gemeinsamen Besitzes, besonders wenn es sich um eine Immobilie, ob Haus, Wohnung oder Grundstück, handelt, kann eine zusätzliche Herausforderung darstellen. Unser Ziel ist es, in dieser schwierigen Phase für Klarheit zu sorgen und Lösungen zu finden, die beide Parteien zufriedenstellen. Erfahren Sie hier, wie eine Immobilienbewertung durch einen unabhängigen Sachverständigen, für die Eigentümer hilfreich sein kann.
Bei der Trennung von Ehepartnern mit gemeinsamem Immobilienbesitz ergeben sich zahlreiche komplexe Fragestellungen. Zu den häufigsten gehören die Klärung der Eigentumsverhältnisse, die Berechnung des Zugewinnausgleichs, die Entscheidung über einen möglichen Verkauf sowie die Abwägung, ob einer der Partner ausbezahlt werden sollte. Unabgezahlte Immobilienkredite können diese Situation weiter verkomplizieren und das Konfliktpotenzial erheblich steigern.
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen bei Scheidungsimmobilie zur Verfügung:
In all diesen Fällen ist die Hinzuziehung eines erfahrenen Immobiliensachverständigen zur Durchführung einer professionellen Immobilienbewertung sehr zu empfehlen.
Das Finden zufriedenstellender Lösungen für die komplexen Fragen, die eine Scheidung aufwirft, ist eine Herausforderung. Ein neutraler und unabhängiger Immobiliengutachter kann eine wichtige Rolle dabei spielen, den Weg zu einer einvernehmlichen Lösung zu ebnen und Sie während des gesamten Prozesses beratend zu unterstützen.
Ein wichtiger Aspekt der Zusammenarbeit mit einem Gutachter ist die Immobilienbewertung im Rahmen des Zugewinnausgleichs. Diese wird besonders wichtig, wenn kein spezieller Ehevertrag besteht und einer der Partner einen entsprechenden Antrag stellt.
Zum Beispiel:
Die Wertsteigerung einer gut gepflegten Eigentumswohnung oder eines Hauses über die Jahre ist wahrscheinlich, beeinflusst durch Marktveränderungen, Renovierungen und die steigende Attraktivität der Umgebung. Ist der Immobilienwert gestiegen und beide Partner stehen im Grundbuch, wird die Berechnung des Zugewinns komplexer, besonders wenn der Kredit noch nicht gedeckt ist. Es müssen die finanziellen und physischen Beiträge zu Renovierungen berücksichtigt werden.
Angesichts der oft hohen Beträge, die beim Zugewinnausgleich eine Rolle spielen, ist es ratsam, durch einen unserer qualifizierten Sachverständigen ein Immobiliengutachten erstellen zu lassen. Dies vermeidet nicht nur Streitigkeiten über die Höhe des Ausgleichsbetrags, sondern bietet auch ein rechtlich anerkanntes und gerichtsfestes Dokument.
Sie sind unsicher, ob in Ihrer Scheidungsangelegenheit die Hilfe eines neutralen Gutachters sinnvoll ist? Dann kontaktieren Sie uns - wir beraten Sie gerne!
Die Entscheidung gegen ein professionelles Immobiliengutachten im Scheidungsfall kann mehrere Risiken nach sich ziehen:
Ein von zertifizierten Sachverständigen erstelltes Immobiliengutachten kann in solchen Fällen klare und zuverlässige Fakten schaffen. Es bietet beiden Parteien Sicherheit und dient als solide Basis für gerechte Einigungen. Ein fachgerecht erstelltes Gutachten verhindert langwierige Auseinandersetzungen über die Bewertung des Vermögens, spart Zeit und Nerven und führt zu fundierten und zufriedenstellenden Ergebnissen.
Um den Prozess einer Immobilienbewertung bei einer bevorstehenden Scheidung zu beginnen, ist es ratsam, frühzeitig Kontakt zu unserem Team in Dresden aufzunehmen. Wir bieten eine umfassende, individuelle Beratung und legen gemeinsam einen Termin für die Vor-Ort-Begutachtung Ihrer Immobilien oder Grundstücke fest. Bei dieser Bewertung werden alle relevanten Dokumente und Faktoren berücksichtigt, darunter Grundbuchauszüge, der Energieausweis und Belege über durchgeführte Renovierungen und Modernisierungen.
Unsere Bewertung basiert auf den Vorschriften der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und des Baugesetzbuches (BauGB) und nutzt anerkannte Bewertungsverfahren wie das Sachwert-, Vergleichswert- und/oder Ertragswertverfahren, um zu einem fundierten und zuverlässigen Ergebnis zu kommen.
Für die Bewertung im Rahmen von Scheidungen bieten wir zwei Arten von Gutachten an:
Beide Gutachtenarten stellen sicher, dass alle Parteien eine klare und faire Grundlage für die Vermögensaufteilung haben.
Gut zu wissen:
Alle unserer Immobiliengutachter & Sachverständigen erfüllen die notwendigen Qualifikationen, um für Sie ein gesetzeskonformes Gutachten für Ihre Scheidungsangelegenheit erstellen zu können. Wir besprechen gerne mit Ihnen am Telefon, was für Sie am besten geeignet ist.
In Fragen der Vermögensaufteilung bei einer Scheidung, sei es für die Berechnung des Zugewinnausgleichs oder als Basis für den Verkauf einer gemeinsamen Immobilie, ist professionelle Unterstützung wertvoll. Unsere erfahrenen Immobiliengutachter in Dresden bieten objektive und diskrete Beratung, um Ihnen und Ihrem Partner zu einer fairen und fundierten Lösung zu verhelfen. Wir begleiten Sie auf dem Weg zu einer einvernehmlichen Regelung im Umgang mit Ihrer Immobilie. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder online, um einen Termin für ein persönliches Erstgespräch zu vereinbaren.
Das Eigentum an einem Haus wird durch den Eintrag im Grundbuch bestimmt. Eine Eheschließung ändert nichts an den bestehenden Eigentumsverhältnissen, es sei denn, der Grundbucheintrag wird entsprechend angepasst.
Ein Kurzgutachten ist in der Regel ausreichend, wenn keine gerichtliche Klärung der Vermögensaufteilung erforderlich ist. Es bietet eine schnelle und kostengünstige Wertermittlung, die für außergerichtliche Einigungen genutzt werden kann. Für gerichtliche Auseinandersetzungen empfiehlt sich jedoch ein ausführlicheres Verkehrswertgutachten, das gerichtsfeste Ergebnisse liefert.
Ein Immobiliengutachter führt eine gründliche Inspektion der Immobilie vor Ort durch, wobei er alle relevanten Aspekte berücksichtigt. Dies schließt das Alter, die Größe, den Zustand der Immobilie, ihre Energieeffizienz, die Qualität der Ausstattung und die Lage ein. Die Wertermittlung (Verkehrswert für den späteren Verkauf von Immobilien und Grundstücken) basiert auf anerkannten Bewertungsverfahren, die sich an der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) orientieren, um ein präzises und zuverlässiges Ergebnis zu ermöglichen.
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