Gutachten für die Zwangsversteigerung

Wenn eine Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie bevorsteht, kann dies das Leben vom Immobilienbesitzer grundlegend verändern. Worauf Sie als Eigentümer in dieser herausfordernden Zeit achten sollten und welche wichtige Rolle das Verkehrswertgutachten dabei spielt, erläutern unsere Immobiliengutachter in Dresden in diesem Ratgeber. Auch Kaufinteressenten, die nach Ersteigerung einer Immobilie in Dresden suchen und der näheren Umgebung erhalten hier wertvolle Tipps, was beim Ersteigern einer Immobilie zu beachten ist.

Gutachten Zwangsversteigerungen Dresden

Probleme & Herausforderungen bei einer Zwangsversteigerung

Eigentümer, deren Immobilien zur Zwangsversteigerung anstehen, stehen vor zahlreichen Herausforderungen und Fragen. Ist es möglich, die Zwangsversteigerung noch zu verhindern? Wie kann ich sicherstellen, dass meine Immobilie nicht unter ihrem Wert verkauft wird und ich auf den Schulden sitzenbleibe? Bin ich verpflichtet, den Gutachter, der den Verkehrswert ermittelt, in mein Haus zu lassen?

Die Unterstützung durch einen kompetenten und erfahrenen Immobiliengutachter ist in solchen Situationen hilfreich. Unsere Experten in Dresden beraten Sie individuell, erkunden mit Ihnen zusammen Ihre Optionen und überprüfen den vom Amtsgericht festgesetzten Verkehrswert Ihrer Immobilie, um sicherzustellen, dass dieser angemessen ist.

Wann kommt es zu einer Zwangsversteigerung?

Eine Zwangsversteigerung wird eingeleitet, wenn Sie als Schuldner Ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können, zum Beispiel, wenn Sie die Raten für Ihren Hauskredit nicht mehr zahlen können. In einem solchen Fall kann die Bank ihr Pfändungsrecht nutzen und beim zuständigen Amtsgericht eine Zwangsversteigerung beantragen.

Für die Antragstellung benötigt die Bank einen Vollstreckungstitel, der meistens durch eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld gegeben ist. Ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage gegen den Schuldner ist üblicherweise nicht erforderlich, um eine Zwangsversteigerung zu initiieren.

Sie sind unsicher, ob in Ihrer Situation die Hilfe eines Immobiliengutachters sinnvoll ist? Dann kontaktieren Sie uns - wir beraten Sie gerne!

Telefon: 0351 84194480 - E-Mail: [email protected]

Zwangsversteigerungsverfahren: Ablauf

Die Zwangsversteigerung ist ein staatliches Vollstreckungsverfahren und wird gemäß den Bestimmungen des "Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung" (ZVG) durchgeführt. Nachdem der Gläubiger, üblicherweise die Bank, den Antrag bei Gericht eingereicht hat, wird dieser vom Amtsgericht geprüft. Der zuständige Rechtspfleger übernimmt die Durchführung des Verfahrens. Bei positiver Prüfung ordnet er mittels eines Anordnungsbeschlusses die Zwangsversteigerung an und sorgt für die Eintragung eines Versteigerungsvermerks im Grundbuch, was das Verfahren öffentlich macht.

Der nächste Schritt umfasst die Bestellung eines Sachverständigen durch den Rechtspfleger, um den Verkehrswert der Immobilie zu bestimmen. Diese Bewertung ist wichtig, da sie die Basis für den Mindestversteigerungswert der Immobilie bildet. Der Sachverständige vom zuständigen Versteigerungsgericht erstellt ein Verkehrswertgutachten, das sowohl für die Gläubiger als auch für den Schuldner von großer Bedeutung ist, da es dazu beiträgt, dass der Erlös aus der Versteigerung die bestehenden Schulden deckt.

Verkehrswertfeststellung bei Zwangsversteigerungen

Der Verkehrswert der Immobilie wird in der Regel durch das Gutachten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen festgestellt. Gegen den festgesetzten Verkehrswert können beide Parteien eine "sofortige Beschwerde" einlegen, falls Zweifel an der Angemessenheit des festgelegten Werts bestehen. In diesem Fall ist es den Beteiligten möglich, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen, um eine Gegeneinschätzung zu erhalten.

 

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Vorlage eines eigenen Gutachtens oder einer gutachterlichen Stellungnahme allein nicht ausreicht. Stattdessen müssen Sie zunächst gegen den Verkehrswertfestsetzungsbeschluss mit der "sofortigen Beschwerde" vorgehen, um dessen Rechtskraft zu verhindern. Im Rahmen dieses Rechtsmittels muss dargelegt werden, aus welchen Gründen der festgesetzte Verkehrswert als nicht korrekt erachtet wird. Hierbei kann ein eigenes Gutachten oder eine gutachterliche Stellungnahme unterstützend bei der Argumentation wirken.

Sobald das Gericht den Verkehrswert festgesetzt hat, wird dieser Wert zusammen mit dem Mindestgebot öffentlich bekannt gegeben, und es werden Termine für die Zwangsversteigerung festgelegt. Diese Informationen werden den betroffenen Parteien auch schriftlich mitgeteilt und zusätzlich über verschiedene Kanäle wie Amtsblatt, Versteigerungskataloge und lokale Medien verbreitet.

Für den ersten Versteigerungstermin gibt es spezifische Mindestgebotsgrenzen: Ein Gebot muss mindestens 70 Prozent des festgesetzten Verkehrswerts erreichen, damit der Zuschlag erteilt werden kann. Liegt das höchste Gebot darunter, kann auf Antrag der Zuschlag versagt werden, was oft zu einem zweiten Versteigerungstermin führt. Bei diesem zweiten Termin fallen die Mindestgebotsgrenzen weg, wodurch niedrigere Angebote zum Zuschlag führen können:

  • Aushänge im Amtsgericht
  • Amtsblatt
  • in Versteigerungskatalogen
  • in Tageszeitungen
  • im Internet

Mit dem Schreiben, das Sie über den Versteigerungstermin informiert, teilt das Gericht Ihnen auch den festgesetzten Verkehrswert sowie das Mindestgebot mit. Für den ersten Versteigerungstermin existieren spezifische Regelungen bezüglich der Gebotshöhe: Wird das Meistgebot nicht mindestens 70 Prozent des Verkehrswerts erreichen (7/10-Grenze), kann der Zuschlag auf Antrag versagt werden. Dies bedeutet, dass bei Geboten unter dieser Grenze ein zweiter Versteigerungstermin anberaumt wird, es sei denn, der Gläubiger entscheidet sich, den Zuschlag trotzdem zu erteilen. Fällt das Meistgebot unter 50 Prozent des Verkehrswerts (5/10-Grenze), muss das Gericht von Amts wegen den Zuschlag versagen, unabhängig von einem Antrag.

Zwangsversteigerung Verkehrswertgutachten Dresden
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Ortstermin und Gutachtenerstellung

Eine Besichtigung der Immobilie vor Ort durch den Sachverständigen ist für die Erstellung eines soliden Gutachtens (kein Kurzgutachten) sinnvoll. Die Teilnahme am Ortstermin ist für alle Beteiligten möglich, jedoch nicht verpflichtend. Ohne eine solche Besichtigung würde das Wertgutachten möglicherweise einen geringeren Verkehrswert ausweisen, was die Chancen verringert, dass der Erlös die Schulden deckt. Der Sachverständige würde in diesem Fall einen Wertabschlag vornehmen, basierend auf seiner fachlichen Einschätzung und dem Zustand der Immobilie.

Tipps für Käufer bei der Zwangsversteigerung

Wenn Sie bei einer Zwangsversteigerung ein Gebäude ersteigern möchten, sollten Sie wissen, dass der Kaufpreis häufig deutlich unter dem Verkehrswert liegen kann, was stark von der Nachfrage und der Konkurrenz abhängt. Beachten Sie, dass es kein generelles Recht gibt, die Immobilie vor dem Versteigerungstermin von innen zu besichtigen. Deshalb ist es wichtig, sich vorab gründlich zu informieren.

Das Verkehrswertgutachten, das für die Festlegung des Mindestgebots auf ein Versteigerungsobjekt wichtig ist, ist üblicherweise bei der Geschäftsstelle des Vollstreckungsgerichts einsehbar und wird oft auch auf den Versteigerungsportalen online gestellt. Nutzen Sie die Möglichkeit, dieses Gutachten während des Versteigerungstermins einzusehen, um sich ein umfassendes Bild vom Wert der Immobilie zu machen. Achten Sie dabei besonders auf das Datum der Bewertung, denn je älter das Gutachten, desto höher das Risiko, dass sich der Zustand der Immobilie seitdem verändert hat.

Sollten Sie nach dem Erwerb Mängel an der Immobilie feststellen, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung. Es ist daher wichtig, das Immobiliengutachten sorgfältig auf seine Plausibilität zu prüfen.

Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit einer äußeren Besichtigung und ziehen Sie einen Sachverständigen hinzu. Bei dem Kauf von Eigentumswohnungen empfiehlt es sich, Kontakt zum Verwalter aufzunehmen, um Informationen über die Instandhaltungsrücklagen und geplante, kostenintensive Maßnahmen zu erfragen.

Gutachten Zwangsversteigerung Dresden
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Verkehrswertgutachten und Beratung in Dresden: Ihre Experten vor Ort

Sie haben Fragen zur Zwangsversteigerung oder sind unsicher, ob der Wert Ihrer Immobilie korrekt ermittelt wurde? Unser Team von erfahrenen Gutachtern in Dresden steht Ihnen zur Verfügung. Wir verfügen über langjährige Erfahrung und die notwendige Fachkompetenz, um Sie in allen Fragen rund um Immobilienbewertungen zu beraten und zu unterstützen. Ob per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular – wir nehmen uns die Zeit, auf Ihre individuellen Anliegen einzugehen und bieten Ihnen eine umfassende Beratung an. Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen; unser Team ist hier, um Ihnen zu helfen.

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